11. 4. 1850
Brief an Verlag B. Schott’s Söhne
ID: A02228
Absender: | Joachim
Raff (C00695)
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Erstellungsort: | Weimar |
Empfänger: | Verlag B. Schott’s Söhne (D00002) |
Datierung: | 11. April 1850 (Quelle) |
Umfang: | 4 Seiten |
Material: | Papier |
hat Antwort und Mazurka WoO?] durch Überlieferung der Gottmannschen Buchhandlung zurückbekommen; bietet stattdessen nun eine Nocturne in B-Dur [WoO?] an; Liszt arbeitet an zweiter Karriere; wäre schon eingetreten, wenn Heirat, die nun bald zustande kommt, nicht alles verzögert hätte; zweite Karriere heisst, Liszt will auch als Dirigent und Komponist reüssieren; hat 2 Klavierkonzerte und 4 Sinfonien geschrieben; zudem Totentanz; arbeitet an Oper Sardanapale, will Sommer fertig sein; erzählt a discretion auch von kleinen Arbeiten Liszts, z.B. Duo für Klavier und Violine von Liszt-Lafort; 2 Rossini-Paraphrasen, über religiösen Chor sowie Stabat Mater; auch Grand Solo mit effektvollem Trauermarsch; diese Werke kenne außer Schuberth kein Verleger in Deutschland; im Vertrauen gesagt: E. soll mit Belloni verhandeln über diese Werke; die eigene Oper König Alfred [WoO 14] komme im September zur Aufführung; hat sie in Revolutionszeit geschrieben, in der man sich als Künstler zurückziehen muss; weitere Novitäten aus Raffs Feder: Musik zum 121. Psalm [WoO 8]; grosses Klaviertrio [WoO 9]; Eglogue fantastique für Violine und Klavier [Aus der Schweiz; op. 57]; Streichquartett [WoO 13]; Caprice für Klavier und Cello [erste Fassung op. 59]; viele Lieder für Bariton op. 47, op. 48, op. 49, op. 50, op. 51, op. 52, op. 53; Klavierstücke; hat in Hamburg für Schuberth u.a. Fantasie für Klavier über das Diamantkreuz von Salomon [WoO 10 geschrieben; habe sich letzten Juni mit Liszt ausgesöhnt; König Alfred sollte in Dresden aufgeführt werden, doch Opernhaus brannte; auf Rat von Reissiger wieder Kontakt mit Liszt, nimmt sich des Werks wieder an; lebt seit 2. Dez. wieder mit Liszt zusammen; bittet, dass E. Werke, u.a. Eglogue op. 57, das Liszt mit Karl Stör und Apel schon gespielt hat, in Verlag zu nehmen; lässt bezgl. Honorarfrage dem E. freie Hand.