Wurde vergangene Woche von [Martin]
Wallenstein zur Probe des zweiten Trios op.
112 für Sonntag eingeladen. Erhielt am Samstagabend Absage per Telegraph
wegen "Befindung des Cellisten". Hätte den E. gerne am Main-Neckar-Bahnhof getroffen.
Habe von Kapellmeister Müller eine Einladung
erhalten, die Waldsymphonie op. 153 am 7. November zu
dirigieren. Fragt, warum nicht die Konzertdirektion ihn eingeladen habe. Wenn der A.
die Leitung übernehme, geschiehe es nur, um der Kapelle eine Probe zu ersparen. Könne
die Leitung aber nicht ohne Autorisation übernehmen. Es werde nun nicht gehen, dass
der E. die Suite [wohl op. 180] am 7. November spiele.
Wahrscheinlich wolle man die Symphonie am 7. November geben, um zu verhindern, dass
der E. die Suite bringen könne. Bittet um rasche Aufklärung, Müller wolle das Stück
ankündigen.